Mit einem Rezept Ihres Überweisers können wir Ihnen und / oder Ihrem Kind weiterhelfen.*
Natürlich können Sie auch ohne eine Verordnung Ihrer Krankenkasse zu uns kommen. Beratung und Training kann persönlich, online oder telefonisch stattfinden und wird mit Ihnen selbst verrechnet:
Gesetzlich vorgeschrieben ist bei der Behandlung erwachsener Klienten ein Eigenanteil zu leisten. Diese Zuzahlungspflicht besteht ab dem 18. Lebensjahr.
Erläuterung zur Zusammensetzung der Kosten:
10% der Behandlungskosten: Der Eigenanteil wird von den tatsächlich anfallenden Kosten für die ergotherapeutische Behandlung berechnet.
10 Euro pro Verordnung: Zusätzlich zu den 10% der Kosten muss eine pauschale Gebühr von 10 Euro für die Verordnung bezahlt werden.
Zuzahlungsbefreiung: Es gibt die Möglichkeit, von Zuzahlungen befreit zu werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, z.B. wenn die Belastungsgrenze von 2% des jährlichen Familienbruttoeinkommens erreicht ist (bei chronisch Kranken 1%) – Bitte sprechen Sie hierzu mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.