Praxisinfos: Kosten & Kostenerstattung

Wie werden unsere Leistungen abgerechnet:

über die gesetzliche Krankenversicherung:

Mit einem Rezept Ihres Überweisers können wir Ihnen und / oder Ihrem Kind weiterhelfen.*

über die private Krankenversicherung und als Selbstzahler:

Natürlich können Sie auch ohne eine Verordnung Ihrer Krankenkasse zu uns kommen. Beratung und Training kann persönlich, online oder telefonisch stattfinden und wird mit Ihnen selbst verrechnet:

 

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* Hinweis zur Behandlung gesetzlich versicherter Klienten:

Gesetzlich vorgeschrieben ist bei der Behandlung erwachsener Klienten ein Eigenanteil zu leisten. Diese Zuzahlungspflicht besteht ab dem 18. Lebensjahr.

 

Erläuterung zur Zusammensetzung der Kosten:

10% der Behandlungskosten: Der Eigenanteil wird von den tatsächlich anfallenden Kosten für die ergotherapeutische Behandlung berechnet.

10 Euro pro Verordnung: Zusätzlich zu den 10% der Kosten muss eine pauschale Gebühr von 10 Euro für die Verordnung bezahlt werden.

Zuzahlungsbefreiung: Es gibt die Möglichkeit, von Zuzahlungen befreit zu werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, z.B. wenn die Belastungsgrenze von 2% des jährlichen Familienbruttoeinkommens erreicht ist (bei chronisch Kranken 1%) – Bitte sprechen Sie hierzu mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.